Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografie und Grafikdesign

FOTOGRAFIE

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Tanja DEUß, Knusperfarben Fotografie.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Tanja Deuß, Knusperfarben Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Tanja DEUß, Knusperfarben Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Tanja DEUß, Knusperfarben Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Tanja DEUß, Knusperfarben Fotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE durch einen Kunden kann beispielsweise ein Business-, Event-, Porträt-, Familien- oder Paarshooting sein. Ebenso alle anderen vereinbarten Sessions wie Hochzeiten.

3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ausgewählt. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

4. Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.

4.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE.

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

5. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE erhalten hat, hält sich TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

5.3 Die Stornierung des Shootings ist bis zu 10 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

5.4 Bei einer Stornierung ab 8 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

5.5 Bei einer Stornierung 4 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.

5.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

5.7 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

6. Absage durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE- Änderungen im Shooting-Ablauf

6.1 Kann TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Corona) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
Ausschließlich bei Hochzeiten wird sich TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE darum kümmern, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE nicht.

6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatte ich umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE.

7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE darauf hin, dass der Kunde (Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE darüber zu informierenund dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/ oder dem TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE gegenüber, stellt der Kunde damit TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Messehalle, Lokalität im Allgemeinen etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

7.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

8. Allgemeine Hinweise für meine Shootings

Als Kunde von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE bitte ich Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin im Fotostudio/an der vereinbarten Location erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE, davon im Einzelfall abzuweichen.

8.2 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

8.4 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE übernimmt hierfür keine Haftung.

9. Bearbeitung der angefertigten Bilder

9.1 Die Bilder werden durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE angemessen bearbeitet. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss. 

9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.

9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

10. Gutscheine

Der Kunde kann bei TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotound Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

11.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Bei Bewerbungs- oder Businessbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

11.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

11.4 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

11.5 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von Bildbearbeitungen (PSDs) oder Bildnegativen (RAWs) zur weiteren Bearbeitung, ist TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE zu informieren bzw. die Datei anzufragen. RAW-/PSD-Daten werden nicht zur Verfügung gestellt und sind nicht Teil des Lieferumfangs. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei (RAW/PSD) kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

11.6 Bei TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

11.7 Auf Anfrage durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ist der Kunde verpflichtet, TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

11.8 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE wie folgt als Urheber benennen:
TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE, knusperfarben.de
Bei Verwendung bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken wird das jeweilige Profil von Tanja Deuß verlinkt.
Die Urhebernennung bei Website-Fotografie muss im Impressum erfolgen. Andere Kennzeichnungen müssen unmittelbar am Bild erfolgen.
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet.
Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und in der ausgestellten Rechnung ersichtlich. Dies gilt besonders bei Business-, Werbeshootings und Eventveranstaltungen.

11.9 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet/Print, zu veröffentlichen.

11.10 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE.

11.11 Originale und Negative bleiben im Eigentum von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

12. Kundenbilder und deren Bearbeitung

12.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

12.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

12.3 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE verstoßen (z.B. keine Fotos von Dritten). In diesem Fall ist TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen.
Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE besteht nicht.

12.3 Eine Haftung von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

12.4 Sind Leistungen von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE auf Vergütung unberührt.

12.5 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird FOTGORAFENNAME diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

13. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

13.1 Für TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.

13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE setzt voraus, dass TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

14. Vergütungsmodalitäten

14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

– Anreisekosten i.H.v. 0,50 € / pro angefangenen Kilometer

– Overtime i.H.v. 125 € für jede angefangene halbe Stunde

– Make-up/ Stylist (nach Anfrage)

– Übernachtungskosten

14.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

14.5 Soweit der Kunde Leistungen von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE gewährt.

15. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

15.1 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

15.2 Die Rechnungsstellung durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

15.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

15.4 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

16. Übertragung des Vertrages

TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE für die Leistungen bleibt unberührt.

17. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

18. Haftung von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE und Verjährung

18.1 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18.2 Im Übrigen ist die Haftung von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

18.4 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

18.5 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

18.6 Wird TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE von der Haftung frei und erstattet TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE bleibt hiervon unberührt.

18.7 Für Schäden an TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

18.8 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE liegen.

18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE sowie Dritten, die durch TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE eingeschaltet wurden.

19. Aufbewahrung der RAWs/digitale Negative und Haftung für Bilderqualität

19.1 Der Fotograf darf die digitalen Negative/RAWdaten bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.

19.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

20. Schadensersatz und Vertragsstrafe

20.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE zu zahlen.

20.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

21. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

21.2 TANJA DEUß, knusperfarben FOTOGRAFIE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

21. 3 Erfüllungsort ist Düsseldorf. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Düsseldorf.

21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Düsseldorf.

21.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

Dieses Dokument ist Teil eines Paketes, welches von der Kanzlei Keese-Haufs speziell für Fotografen entwickelt wurde. Nur die Personen, die ordnungsgemäß ein Paket käuflich erworben haben, erhalten die Lizenz zur Nutzung.

Stand: 03.9.2022

WORKSHOPS

Die Buchung/Reservierung über den Online-Shop oder per Anmeldung auf anderen Wegen ist verbindlich.
Bei Nicht-Teilnahme oder Absage versuche ich gern unverbindlich, die Teilnahme zu einem Ersatztermin zu ermöglichen oder den Workshop-Platz an eine andere Person weiter zu geben.
Eine Erstattung der Kosten ist nicht möglich.

GRAFIKDESIGN & ARTDIREKTION

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Designern (nachfolgend Tanja Deuß genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge (mündlich und schriftlich). Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Tanja Deuß und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Tanja Deuß hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Tanja Deuß und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Urheberschutz; Nutzubgsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Tanja Deuß erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Tanja Deuß, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Tanja Deuß dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Tanja Deuß dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Tanja Deuß räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Tanja Deuß und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tanja Deuß.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Tanja Deuß bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Tanja Deuß zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Tanja Deuß unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tanja Deuß nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Tanja Deuß bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare, Fälligkeiten

3.1. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.2. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Tanja Deuß Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.3. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet Tanja Deuß die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Tanja Deuß im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Tanja Deuß hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.

5.2. Soweit Tanja Deuß auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Tanja Deuß im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Tanja Deuß alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Tanja Deuß nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Tanja Deuß zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Tanja Deuß im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Tanja Deuß ist nicht verpflichtet, die offenen Designdaten (z. B. Indesign oder Photoshop) oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Ursprungs-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten. Lieferumfang ist immer eine druckfähige Datei nach allgeimeinen aktuellen Vorgaben (z. B. ein PDF).

7.2. Stellt Tanja Deuß dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Designer vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Tanja Deuß nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Tanja Deuß zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Tanja Deuß bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Tanja Deuß Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von Tanja Deuß nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Tanja Deuß berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Tanja Deuß haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Designer eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 6 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Tanja Deuß auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Tanja Deuß haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Tanja Deuß auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Tanja Deuß aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Tanja Deuß nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Tanja Deuß an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Tanja Deuß Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Tanja Deuß hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Tanja Deußs zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Tanja Deuß haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Tanja Deuß ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Tanja Deuß haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Tanja Deuß ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Tanja Deuß bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Tanja Deuß, Am Haferkamp 76, 40589 Düsseldorf.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstand ist Tanja Deuß, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gültig seit: 15.01.2015
Aktueller Stand: 03.09.2022

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