Wie viele KI-Bilder haben dich dieses Jahr zu den Feiertagen erreicht?
In Newslettern, Postings oder Grußkarten. Überall lustige, schöne und extrem kreative Kompositionen. Von mir auch. Ist doch klar. Macht Spaß.

Jetzt Butter bei die KI-Fische. Weißt du, ob du das überhaupt darfst?
Wenn du mit eigenen Bildern arbeitest, also Selfies, Selbstportraits oder Fotos, die du selbst gemacht hast, ist es oft einfacher. Aber auch dann lohnt ein kurzer Check.
Sobald du aber Bilder nutzt, die eine Fotografin oder ein Fotograf erstellt hat, wird es schnell heikel. Nicht, weil jemand dir den Spaß verderben will. Sondern weil Bildnutzung Rechte braucht. Und genau da wird es interessant.
Was sind Nutzungsrechte überhaupt?
Viele denken: Ich habe bezahlt, also gehört das Bild mir. So ist es nicht. Bezahlen ist nicht gleich Erlaubnis für alles. Die Fotografin oder der Fotograf bleibt Urheberin oder Urheber. Du erhältst Nutzungsrechte. Also die Erlaubnis, das Foto in bestimmten Bereichen zu verwenden. Im besten Fall steht das im Angebot oder Vertrag und manchmal auch noch einmal in der Rechnung.
Diese Nutzungsrechte sind auch die Grundlage für die Preisgestaltung. Wenn du dich also schon einmal gefragt hast, warum ein Familienfoto oft günstiger ist als ein Business-Portrait, das du überall öffentlich nutzt, hast du hier die Antwort.
Darum fragen gute Fotografinnen und Fotografen vorab: Wo willst du die Bilder einsetzen?
Was sind mögliche Nutzungsgebiete:
- Website
- SocialMedia
- Newsletter
- Web allgemein
- Presse
- Print z. B. Flyer oder Broschüren
- Werbung z. B. Anzeigen (Weitergabe an Dritte)
Wenn du dich für möglichst viele Fälle absichern möchtest, hilft eine breite Vereinbarung. Zum Beispiel Nutzung für Print und Online inklusive Social Media, zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Und wie lange und wo darfst du diese Bilder nutzen?
Ja, hier gibt es auch noch einmal Einschränkungen. Z. B. 1 Jahr, 5 Jahre oder unbegrenzt. Manchmal wird auch festgelegt, ob die Nutzung nur in Deutschland gilt oder international.
Das ist für mich im Jahr 2026 eher ein Relikt aus alten Agenturzeiten. In der Praxis ist das bei Online-Nutzung schwer zu kontrollieren, weil Inhalte natürlich auch im Ausland gesehen werden können. Trotzdem kann so etwas vertraglich vereinbart sein. Darum lohnt es sich, genau hinzuschauen, was bei dir gilt.
Ich löse das in meiner Arbeit so: Print und Online inklusive Social Media, zeitlich und räumlich unbegrenzt. Dann gibt es später kein Rätselraten.
Und wer nach fünf Jahren immer noch die gleichen Business-Portraits nutzt, sollte das eh mal hurtig überdenken.
Warum KI bei Bildrechten eine neue Baustelle ist
Als es mit KI-Bildern losging, schickte mir eine Kundin freudestrahlend Beispiele dazu. Ich sah bei einigen Bildern sofort, dass es sich um meine Businessbilder handelte. Störgefühl ein. Bauchgrummeln inklusive.
Was passiert, wenn meine Kundinnen und Kunden ihre Fotos in ein KI-Tool hochladen und das Tool die Bilder sogar zu Trainingszwecken nutzt? Ja, das war neu für mich. Ist ja klar. Für alle anderen ebenfalls.
Der Punkt ist: KI-Nutzung ist nicht einfach nur ein Filter.
Sobald du ein Foto in eine KI-Software hochlädst, können mehrere Dinge passieren, je nach Anbieter und Einstellungen:
- Das Bild wird bearbeitet und neu zusammengesetzt
- Das Bild wird gespeichert, zu Trainingszwecken verwendet, manchmal länger als gedacht
- Dienste arbeiten mit Partnern oder Sub-Dienstleistern. Dadurch wird es unübersichtlicher, wo Daten verarbeitet werden
- Du gibst Kontrolle ab und im schlimmsten Fall wird schwer nachzuvollziehen, wo dein Bild landet und wer es für was nutzt
- Manche Anbieter nutzen Inhalte zur Verbesserung ihrer Systeme, wenn man es nicht aktiv ausschaltet
Das ist eine andere Nutzungsart als einfach nur das Original zu posten.
Einfache Faustregel
Wenn du ein Foto irgendwo einsetzt, wo es verarbeitet, verändert oder an einen externen Dienst weitergegeben wird, brauchst du dafür eine passende Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist ein Nutzungsrecht.
KI ist inzwischen in jedem Marketing Workflow drin. Und alle fragen interessiert, wo die Bildrechte bei aus KI entstandenen Bildern liegen. Nur bei den Originalbildern (Referenzbildern von Fotografinnen und Fotografen) tun viele so, als wäre das plötzlich ein schwarzes Loch und automatisch erlaubt. Nein, ist es nicht!
Praxisbeispiele aus dem Businessalltag
Veränderungen an den Bildern für deine Website/SocialMedia
Du hast Fotos für deine Website und SocialMedia machen lassen. Jetzt willst du per KI den Hintergrund austauschen, neue Outfits testen oder Umfeld-Varianten erstellen.
Klingt nach Alltag. Ist aber rechtlich eine Bearbeitung, die nur deiner Fotografin/deinem Fotografen erlaubt ist. Denn damit würdest das Urheberrecht verletzen.
Bedeutet: Wenn in deinen Vereinbarungen steht: Nutzung für Website und SocialMedia, ist die Bearbeitung durch KI nicht automatisch erlaubt.
Teamfoto im KI Tool
Du lädst ein Teamfoto in eine KI-Software, um daraus eine super Websitegrafik zu machen oder ein Gruppenbild aufzuhübschen. Hier kommt eine zweite Ebene hinzu:
Die Menschen auf dem Bild müssen dir die Einwilligung geben, wofür ihr Bild genutzt wird.
Viele Einwilligungen decken “Website und SocialMedia” ab, aber nicht automatisch “KI Verarbeitung in externen Tools”. Wer weiß, ob dann irgendwann ein bekanntes Gesicht in einer politischen Werbung mit der Farbe Blau auftaucht? Hast du gefragt?

Die Weihnachtskarte der Gründersterne.
Die drei häufigsten Irrtümer zusammengefasst
- Ich habe bezahlt, also darf ich alles mit den Bildern machen
Nein. Bezahlung ersetzt keine Rechteklärung - Ich darf es posten, also darf ich es auch in KI nutzen
Nein. SocialMedia-Posts sind in der Nutzung inkludiert. KI Bearbeitung/Filter oder manuelle Retusche ist es nicht. - Das ist doch nur ein bisschen Veränderung
Nein. Auch kleine Änderungen sind Bearbeitung. Und KI bedeutet oft zusätzlich, dass du ein Bild an einen externen Anbieter hochlädst.
Woran du erkennst, was bei der Nutzung deiner Bilder erlaubt ist
Schau in dein Angebot, deinen Vertrag oder die Mail vom Shooting. Dort oder in den AGB deiner Fotografin/Fotograf stehen Dinge wie:
- Bearbeitung oder Retusche erlaubt / nicht erlaubt
- Weitergabe an Dritte erlaubt / nicht erlaubt
- Nutzungsrechte wie oben erwähnt
- KI Nutzung erlaubt / nicht erlaubt
Fazit: KI Nutzung ist nicht automatisch inkludiert.
Wenn du nichts Schriftliches zum Thema KI hast, lohnt sich eine kurze Nachfrage. Das ist kein Drama. Im Gegenteil. Eine professionelle Fotografin oder Fotograf finden das eher gut.
Was du proaktiv tun kannst
Wenn du unsicher bist, frage deine Fotografin/Fotograf nach einer KI Ergänzung in den Nutzungsrechten.
Eine kurze Zusatzvereinbarung reicht oft.
Zum Beispiel
- Darf ich die Bilder mit KI Tools bearbeiten, um Varianten zu erstellen?
- Darf ich sie dafür in externe Tools hochladen?
- Soll die Nutzung zum Training durch den Anbieter ausgeschlossen sein?
- Wie verändert sich die Urheber-Nennung?
Z. B.: Referenzbild: Maria Musterfotografin, KI-Bearbeitung: Erika Musterfrau
Nutze im Zweifel ausschließlich eigene Referenz-Bilder
Selfies oder eigene Fotos sind hier einfacher. Wobei auch da gilt: Wenn andere Personen drauf sind, brauchst du deren Einwilligung.
Rundum abgesichert bist du mit einem KI-Referenzbild-Shooting
Denk an Zukünftiges. Bild-KI wird immer besser. Aber jede KI ist nur so gut wie das Referenzbild, mit dem die KI arbeitet. Und natürlich muss der Prompt (die Anwendungsbeschreibung) stimmen.
Ich biete ein KI-Referenzbild-Pakete an. Diese Bilder dienen ausschließlich KI-Referenzzwecken und sind darauf ausgelegt, dich in einfachen aber aussagekräftigen Posen für die KI zu zeigen.
Wenn du regelmäßig Content erstellst, lohnt sich ein sauberer, rechtlicher Rahmen. Dann musst du nicht jedes Mal bei null anfangen und dich fragen: Darf ich das?
Arbeite mit eigenen Selbstportraits oder Selfies
Gute Selbstportraits/Selfies sind sicher eine andere gute Option. Wenn du unsicher bist, ob du das gut und richtig machst, komm doch in meinen iPhone-Workshop HANDY HOCH!
Am 18.1. ist der nächste Termin.
Und noch etwas sehr Wichtiges zum Urheberrecht:
Oft gibt es einen Anspruch darauf, dass die Urheberin oder der Urheber genannt wird, sofern nicht anders vereinbart. Das ist keine Höflichkeit, sondern kann Teil der Rechte sein.
Darum: Wenn du ein Bild postest, das eine Fotografin oder ein Fotograf gemacht hat, prüfe, ob eine Namensnennung vereinbart ist und wie sie aussehen soll.
Und ja, es gibt Menschen, die gezielt nach ungeklärten Bildnutzungen suchen. Darum lohnt sich ein sauberer Umgang mit Rechten.
Zum Schluss: Das sind Hinweise, keine Rechtsberatung
Ich bin Fotografin und möchte dir ein Gefühl dafür geben, wo Stolperfallen liegen und warum KI Nutzung bei Bildern nicht einfach automatisch erlaubt ist. Wenn du eine verbindliche Einschätzung brauchst, wende dich bitte an eine qualifizierte rechtliche Stelle. Gerade bei KI ist vieles in Bewegung. Ich möchte nur etwas Licht ins Grau bringen.
Und ja, manchen Fotografinnen und Fotografen ist das alles schnuzrpiegenegal. Dann kannst du mit den Bildern eh machen, was du willst. ;-)
Und natürlich rede ich hier von professionellen Anwendungen. Keine Fotografin/Fotograf der Welt hat irgendwas gegen eine lustige Weihnachtsmütze als Weihnachtsgruß.
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